Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 38
- Selbsternannter Kfz-Sachverständiger kann die erforderliche Sachkunde auch autodidaktisch erwerben
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
- Reparaturbestätigung und restliche Nutzungsausfallentschädigung sind vom Schädiger zu zahlen
- Nebenkosten der Sachverständigenrechnung – AG Niebüll in den Ausführungen sehr nah am JVEG, jedoch zu nah in Bezug auf Fahrtkosten des Sachverständigen