Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 41

  • Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Kfz-Motor – sekundäre Darlegungslast des Motorenherstellers im Hinblick auf die Frage, wer den Einsatz der Abschalteinrichtigung entschied und davon Kenntnis hatte.
  • Merkantile Wertminderung findet keine steuerliche Berücksichtigung
  • Kfz-Haftpflichtschaden: Abzug für Wertverbesserung auf den Reifenpreis ist nicht gerechtfertigt; Kosten der ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen bestätigt
  • Zur Erstattung von coronabedingten Desinfektionskosten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 40

  • Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs
  • Standkosten nach Kfz-Haftpflichtschaden auch bei nachfolgender Reparatur ersetzbar
  • Rechtswirksame Abtretungserklärung begründet Sachverständigenhonorar
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 39

  • Nutzungsvorteil bei Leasingfahrzeugen beim Abgassachmangel
  • AG Dillingen entscheidet, dass ein Prüfbericht, der lediglich auf Fotos basiert, nicht den Stellenwert eines Sachverständigengutachtens hat und spricht volle Reparaturkosten zu
  • Zur Höhe der Wertminderung und Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Stellungnahme des Sachverständigen
  • Anspruch auf Nutzungsausfall trotz Nutzung eines Mietwagens

 

BVSK-Recht_aktuell-2021_KW_39.pdf 964 KB

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 38

  • Bundesrepublik haftet nicht im Hinblick auf Manipulationssoftware bei Dieselfahrzeugen
  • AG Döbeln uneins: Widersprüchliche Auffassungen in Bezug auf das Sachverständigenhonorar
  • Überführungskosten des reparierten Fahrzeugs an den Wohnort des Geschädigten eines Kfz-Haftpflichtschadens sind vollumfänglich erstattbar
  • Kleinteilpauschale und Kosten für Probefahrt sind zu erstatten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 37

  • BGH äußert sich zum wiederholten Mal zur Schätzung und Berechnung der Nutzungsvorteile in sogenannten Dieselfällen
  • AG Betzdorf bestätigt die Erstattbarkeit zahlreicher Schadenersatzpositionen eines Kfz-Haftpflichtschadens
  • Nebenkosten teilweise mit dem Grundhonorar abgegolten
  • Zur Erforderlichkeit von Reparaturkosten (u.a. Kosten der Fehlerspeicherauslese, Fahrzeugreinigung, Probefahrt und Desinfektion) im Rahmen der fiktiven Abrechnung

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