Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 51

  • Verschuldensunabhängige Haftung aufgrund Betrieb eines Fahrzeugs auch beim abgeschleppten und in Lagerhalle abgestellten Fahrzeug – Schaden aus Fahrzeugbrand
  • Desinfektions- und Verbringungskosten sind erstattungsfähig
  • Ergänzende Stellungnehme des Sachverständigen ist erstattungsfähig
  • Zur Frage des erforderlichen Wiederherstellungsaufwands im Zusammenhang mit der unfallbedingten Anmietung eines Ersatzwagens

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 50

  • Pflichten des Kfz-Betriebs bei der Fehlersuche im Rahmen eines Reparaturauftrags
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten nach Fracke plus 20 % Aufschlag plus Nebenkosten, Abtretung wirksam
  • Bemerkenswertes Urteil zur Erstattung von Desinfektionskosten
  • Abgetretenes Sachverständigenhonorar ist zu ersetzen

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 49

  • Kfz-Haftpflichtschaden – Erstattung der konkreten Reparaturkosten trotz Weiterveräußerung durch den Geschädigten vor Reparatur
  • AG Bitburg spricht weitere Mietwagenkosten wie auch Reinigungs- bzw. Probefahrtkosten zu
  • BVSK-Abtretungserklärung hält rechtlicher Überprüfung stand; BVSK-Honorarbefragung weiterhin taugliche Schätzgrundlage für die Bemessung des Grundhonorars
  • Zur Erstattbarkeit von Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 48

  • Haftpflichtschaden mit Leasingfahrzeug – Schadenersatzzahlungen sollen Leasingnehmer zugutekommen
  • Abgetretenes Sachverständigenhonorar ist voll erstattungsfähig
  • Erstattung unfallbedingter Reparaturkosten gemäß Rechnung und erforderliche Mietwagenkosten bei geringem Fahrbedarf
  • Zur Erstattung restlicher Verbringungskosten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 47

  • Erstattbarkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der Reparatur eines Kfz-Haftpflichtschadens bestätigt
  • Neues zur Abtretungserklärung und altes zum Bagatellschaden
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Kosten des Sachverständigen für eine ergänzende Stellungnahme bei Kürzung von Kfz-Schäden laut Gutachten sind in angemessener Höhe zu ersetzen

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