Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 44
- Regressklage der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung gegen Reparaturwerkstatt weitgehend erfolglos, Desinfektionskosten sind teilweise erstattbar
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
- Keine Honorarberechnung nach Zeitaufwand
- Aktivlegitimation durch Prozessstandschaft, Werkstattrisiko geht zulasten des Schädigers