Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 13
- Kein Abzug beim Minderwert beim vorsteuerabzugsberechtigen Geschädigten und voller Ersatz bei den Verbringungskosten
- Erstattung von unfallbedingten Mietwagenkosten bei Vorliegen von besonderen Gründen auch bei geringem Fahrbedarf gerechtfertigt
- Pauschale für Telefon und Porto mit dem Grundhonorar abgegolten
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger