Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 47

  • Mit der Formulierung „Zug um Zug“ in der Abtretung ist der Zeitpunkt der Rückübertragung transparent geregelt
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Grenzen der Erforderlichkeit des Sachverständigenhonorars
  • Probefahrt-, Reinigungs- und Desinfektionskosten unterliegen dem Werkstattrisiko; Mietwagenkosten sind auch bei einem nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassenen Fahrzeug zu erstatten