Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 13
- Werkstattrisiko gilt auch bei unbezahlter Werkstattrechnung zugunsten des Geschädigten – allerdings nur, wenn er Zahlung nicht an sich selbst, sondern an die Werkstatt verlangt
- Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Wahl der richtigen Schätzgrundlage
- Entgangener Veräußerungsgewinn nach Verkehrsunfall ist zu erstatten
- Restliche Schadenersatzforderungen werden dem Kläger zugesprochen