Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 02

 

  • Geschädigte darf im Vertrauen auf das Gutachten auf Totalschadenbasis abrechnen und muss sich nicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen
  • Sachverständigenkosten nach BVSK und Mietwagenkosten nach Fracke erforderlich
  • Wertminderung bei Vorsteuerabzug; Großkundenrabatt; UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
  • Unfallbedingte Mietwagenkosten: Für die Ablehnung einer Schätzgrundlage bedarf es konkreter Zweifel; Internetangebote erschüttern die Schätzgrundlage nicht; pauschaler Aufschlag von 20 % bei offener Anmietdauer gerechtfertigt

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 50

  • Unwirksamkeit einer Sicherungsabtretung, wenn der Sachverständige „berechtigt, jedoch nicht verpflichtet“ sei, von der Abtretung Gebrauch zu machen
  • Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Reparaturablaufplans
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten aufgrund unfallbedingter Anmietung
  • Vom unfallgegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer vorgerichtlich gekürzte Sachverständigenkosten Zug um Zug gegen Abtretung vermeintlicher Schadenersatzansprüche zugesprochen, Schätzung gemäß BVSK-Befragung auch bei Sachverständigem, der nicht Mitglied des Verbandes ist

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 49

  • Rücktritt und Rückabwicklung eines Neufahrzeugleasingvertrages, Beweislast für Mangel bei Übergabe bzw. Vorliegen von Beschaffenheitsvereinbarungen aufgrund von Äußerungen des Verkäufers, Voraussetzungen der Umkehr der Beweislast aufgrund von Beweisvereitelung
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Wertminderung beim vorsteuerabzugsberechtigen Geschädigten ohne Abzug
  • Nebenkosten im Mittelpunkt der Kürzungen durch den Versicherer

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 48

  • Urheberrechtsvermerk in einem Gutachten behindert nicht das Prüfrecht des Versicherers
  • Erstattung von Mietwagenkosten auch bei Überlassung eines Werkstattersatzwagens
  • Unternehmergewinnabzug bei Eigenreparatur nicht gerechtfertigt; kein Abzug der Umsatzsteuer bei der merkantilen Wertminderung; Verbringungskosten in Höhe von 150,00 € netto erstattbar; Nutzungsausfall auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
  • Der Geschädigte klagt rückabgetretenes Sachverständigenhonorar selbst ein

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 47

  • Mit der Formulierung „Zug um Zug“ in der Abtretung ist der Zeitpunkt der Rückübertragung transparent geregelt
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Grenzen der Erforderlichkeit des Sachverständigenhonorars
  • Probefahrt-, Reinigungs- und Desinfektionskosten unterliegen dem Werkstattrisiko; Mietwagenkosten sind auch bei einem nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassenen Fahrzeug zu erstatten

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