Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 44

  • Regressklage der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung gegen Reparaturwerkstatt weitgehend erfolglos, Desinfektionskosten sind teilweise erstattbar
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Keine Honorarberechnung nach Zeitaufwand
  • Aktivlegitimation durch Prozessstandschaft, Werkstattrisiko geht zulasten des Schädigers

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 43

  • Unverhältnismäßige Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall und Notwendigkeit der Anschaffung eines Gebrauchtwagens als Interimsfahrzeug bzw. Notreparatur
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Vertretung bei der Schadenregulierung auch für Mitfahrzeugunternehmen; Leistung in Kenntnis der Nichtschuld kann von Versicherung nicht zurückgefordert werden
  • Grundhonorar bemisst sich nach Schadenhöhe und nicht nach Zeitaufwand

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 42

  • BGH äußert sich im Rahmen einer „Abgas“-Klage zur Frage, ob der Nutzungsvorteil bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Käufer anhand des Brutto- oder Nettokaufpreises zu errechnen und wie der Nutzungsvorteil grundsätzlich zu ermitteln ist
  • Abgetretenes Sachverständigenhonorar trifft auf keine richterlichen Bedenken
  • Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Erstattbarkeit von Desinfektionskosten aufgrund der Corona-Pandemie
  • Werkstattrisiko – nicht bezahlte Reparaturkostenrechnung ist taugliches Indiz für erforderlichen Herstellungsaufwand

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 41

  • Sachverständigenkosten nicht erforderlich, wenn der Geschädigte erhebliche Vorschäden verschweigt
  • Versicherer muss sich an Werkstattverweis festhalten lassen
  • AG Schwabach bestätigte Erstattbarkeit weiterer unfallbedingter Mietwagen- und Reparaturkosten
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Wertminderung ist steuerneutral

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 40

  • Kauf eines mangelhaften Gebrauchtwagens – Beschaffenheitsvereinbarung oder (unwirksamer) Gewährleistungsausschluss, Erstattung von Gutachter- und Rechtsanwaltskosten
  • Werkstattrisiko fällt in die Verantwortungssphäre des Schädigers
  • Wertminderung ist echter, nicht steuerbarer Schadenersatz
  • Sachverständigenbeauftragung auch nach Vorstellung in einem Partnerbetrieb der Versicherung möglich

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