Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 32

  • Restliche Reparaturkosten erstattungsfähig – Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Auch der Maximalwert des HB-V-Korridors der BVSK-Honorarbefragung ist erforderlich
  • Keine Wartepflicht des Geschädigten auf ein besseres Restwertgebot des Versicherers
  • Weitere Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall zugesprochen

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