Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 10
- Rückabwicklung des Verbrauchsgüterkaufs eines „Bastlerfahrzeugs“, Erstattung von vorgerichtlichen Sachverständigen- und Anwaltskosten
- Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
- Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet