Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 14
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
- Honorarvereinbarung als Indiz für die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Sachverständigenhonorars
- Unfallersatzwagen muss kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein – Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten
- Der Geschädigte ist bei der Wahl des Sachverständigen frei