Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 03

  • Lieferant der Abgassachmangelsoftware schuldet keinen Schadenersatz
  • Auch unbezahlte Reparaturrechnung kann Indizwirkung entfalten
  • BVSK-Honorarbefragung als geeignete Schätzgrundlage des Sachverständigenhonorars, Nebenkosten sind gesondert zu erstatten
  • Kfz-Haftpflichtschaden – Kosten der Corona-Desinfektion sind erstattbar

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 02

  • Schadenersatzansprüche gegen die Audi AG trotz verbrieftem Rückgaberecht
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Eil- und Notsituation sowie berechtigte Anmietdauer
  • Berücksichtigung von Vorschäden im Gutachten
  • Pauschaler Verweis auf günstigere Werkstatt durch Versicherer ist unzureichend, zur behaupteten Gleichwertigkeit der Reparatur muss substantiiert vorgetragen werden

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 01

  • Behandlung von Weiterverkauf und Anrechnung einer Wechselprämie während Abgassachmangelprozess
  • Höhere Mietwagenkosten aufgrund des (ungerechtfertigten) Einwandes eines unreparierten Vorschadens durch die gegnerische Versicherung sind zu erstatten
  • Keine Wartepflicht auf höheres Restwertangebot des Versicherers
  • Maximalbetrag aus HB V der BVSK-Honorarbefragung 2020 ist als Sachverständigenhonorar angemessen


Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 50

  • Tatsächlich entstandener Reparaturaufwand innerhalb der 130%-Grenze ist trotz entgegenstehender Einschätzung des Sachverständigen zu ersetzen, wenn fachgerecht und vollständig instandgesetzt wurde.
  • Honorar nach BVSK-Honorarbefragung 2020
  • Werkstattrisiko obliegt dem Schädiger
  • Kaufpreisrückgewähr bei Gebrauchtwagenverkauf mit Gewährleistungs¬ausschluss/ abgelesener Kilometerstand

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 49

  • Verunfallter Linienbus – Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten bei Eigenreparatur
    Selbstfahrervermietfahrzeug - wann entfällt die vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung zu Lasten des Mieters?
  • Zur Erstattung von Nutzungsausfall, Kosten für Desinfektion, Reinigung und Probefahrt des verunfallten Fahrzeugs
  • BVSK-Honorarbefragung bildet übliche Vergütung ab, Nebenkosten sind zusätzlich zu erstatten