Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 32

  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Autovermietung wirbt selbst mit günstigeren Tarifen
  • Werkstatt- und Prognoserisiko liegt grundsätzlich bei Schädiger
  • Logicheck: Restliches Sachverständigenhonorar ist zu zahlen
  • Kfz-Haftpflichtschaden: Anspruch umfasst auch Desinfektions- und Hygienekosten bei Reparatur aufgrund der Coronapandemie

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 31

  • Fahrzeugalter begründet keinen Mangel bei Erwerb eines Vorführwagens
  • Verbringungs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten sowie Kosten für eine Probefahrt und Gutachterhilfekosten sind erstattungsfähig
  • Wegen Vorschäden: Weiteres Sachverständigenhonorar nicht zu zahlen
  • Mietwagenkosten nach anerkannter Schätzgrundlage bestätigt

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 30

  • Haftung des Automobilherstellers gemäß § 826 BGB gegenüber dem (Gebrauchtwagen-)Käufer und Wegfall des Schadens durch Software-Update
  • Rückabwicklung eines finanzierten Fahrzeugkaufs; Klage am Sitz der Finanzierungsbank
  • Bei Quote: Anteiliges Sachverständigenhonorar vom Auftraggeber zu zahlen
  • Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei längerer als im Gutachten angegebenen Anmietdauer

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 29

  • Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB
  • Zu einem gutgläubigen Erwerb eines Kraftfahrzeugs nach niederländischem Recht
  • Landgericht bestätigt anerkannte Schätzgrundlage zur Ermittlung unfallbedingter Mietwagenkosten
  • Abgetretenes Sachverständigenhonorar ist zu erstatten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 28

  • Mietwagen nach Haftpflichtschaden eines gewerblich handelnden Geschädigten, 110 Tage Anmietdauer sind angemessen, keine Verpflichtung zur Kreditaufnahme für Zwischenfinanzierung
  • Zum Umfang des Schadenersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall – Desinfektionskosten
  • Rechte des Käufers bei Mängeln des Gebrauchtwagens
  • Kosten eines Sachverständigengutachtens auch bei Naturalrestitution durch den Schädiger erstattungsfähig