Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 48

  • Schadenersatzpflicht des Waschanlagenbetreibers bei Beschädigung eines Fahrzeugs
  • JVEG ist geeignete Schätzungsgrundlage für Nebenkosten
  • Desinfektionskosten sind zu erstatten
  • AG Nürnberg spricht konkrete Reparaturkosten vollständig zu (Indizwirkung der Rechnung); Bestätigung der Kosten für Coronaschutzmaßnahmen; Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 47

  • Kaufvertragsrücktritt und vorherige Fristsetzung beim Abgassachmangel
  • Verkauf eines Gebrauchtwagens als „Diebstahlrückläufer“ – Gewährleistungsausschluss zulasten des gewerblichen Käufers aufgrund grober Fahrlässigkeit
  • Werkstatt ist in der Preisgestaltung grundsätzlich frei, Desinfektionsmaßnahmen dürfen gesondert abgerechnet werden
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten für 49 Tage Anmietdauer, Eigenersparnis lediglich 3 %

    BVSK-Recht_aktuell-2021_KW_47.pdf 981 KB

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 46

  • Keine Schadenersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten „Thermofenster“
  • Sachverständigenhonorar auf Grundlage der BVSK-Honorarbefragung 2020 und Wirksamkeit der Abtretungserklärung bestätigt
  • Werkstatt- und Prognoserisiko trägt Schädigerseite; Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten
  • Kfz-Haftpflichtschaden: Mietwagenkosten für 29 Anmiettage sowie Nebenkosten (Haftungsreduzierung, Zusatzfahrer) bestätigt.

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 45

  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Bestätigung von Zusatzkosten (Zusatzfahrer, Winterreifen, Navi, Haftungsreduzierung)
  • Keine Pflicht zur Abrechnung auf Totalschadenbasis bei Reparatur in Eigenregie
  • Desinfektionskosten bei Instandsetzung eines Kfz nach Verkehrsunfall sind erstattungsfähig
  • BGrundhonorar angemessen, wenn HB IV-Betrag der BVSK-Honorarbefragung nicht überschritten wird


Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 44

  • Vertragsgenerator im Rahmen von sogenanntem Legal Tech zulässig?
  • Zur Erstattbarkeit einzelner Schadenpositionen (u.a. Großkundenrabatt und Mietwagenkosten)
  • Kein Verweis auf Alternativwerkstatt laut Prüfbericht bei konkreter Abrechnung
  • Bestreiten der Aktivlegitimation bei vorgerichtlich überwiegender Regulierung ist widersprüchlich