Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 29
- Geschädigte darf auf den vom Sachverständigen auf dem regionalen Markt ermittelten Restwert vertrauen
- AG Remscheid spricht weitere unfallbedingte Mietwagenkosten wie auch konkrete Reparaturkosten zu
- Sachverständigenhonorar im Verhältnis zur festgestellten Schadenhöhe ausschlaggebend
- Auch bei Abschleppkosten liegt das Werkstattrisiko beim Schädiger